Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINES

1.1. Geltung: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die von der VHJ GmbH unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel wie z.B. Brief, Telefon, Fax oder E-Mail mit Auftraggebern geschlossen werden. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber werden nur im Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die VHJ GmbH anerkannt. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass als Auftragnehmer die VHJ GmbH (im Folgenden kurz „Verlag“ genannt) auftritt. Mit der Unterfertigung des Auftrages erklärt der Unterzeichner ausdrücklich, dass er für diesen Vertragsabschluss zeichnungsberechtigt und mit der Abwicklung des Auftrages per Telefax und/oder Mail einverstanden ist. Neben dem Auftraggeber haftet der Unterzeichner für die Erfüllung des Vertrages.

1.2. Schriftverkehr und Nebenabsprachen: Rückfragen, Mitteilungen und dergleichen sind unter Angabe der Auftragsnummer allein an den Verlag zu richten. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich Schriftform vereinbart. Mitarbeiter und Beauftragte des Verlages sind nicht befugt, mündliche Zusagen über den schriftlichen Vertragstext hinaus zu erteilen. Mündliche Absprachen gelten daher als nicht erfolgt, sofern sie vom Verlag nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

1.3. Haftung: Der Auftraggeber haftet bei festgelegten Dispositionen auch für den richtigen Eingang der Druckunterlagen. Für den Wort- und Bildinhalt der Anzeigen sowie der verteilten Werbemittel, Drucksachen oder Warenproben haftet ausschließlich der Auftraggeber, der auch verantwortlich ist für die Gesetzmäßigkeit der Inhalte der Anzeigen. Der Auftraggeber wird den Verlag im Falle dessen Inanspruchnahme durch Dritte (insbesondere wegen urheberrechtlicher Ansprüche oder wegen UWG-Widrigkeit des Inhaltes der Anzeige) schad- und klaglos halten, was auch allfällige Kosten einer Urteilsveröffentlichung, Gegendarstellung etc. betrifft. Der Auftraggeber garantiert, dass das Inserat gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Verlag ist zu einer Prüfung des Inserates oder eines dagegen vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen.

1.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und ausschließlicher Gerichtsort ist Sitz des Verlages. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

AUFTRAGSERTEILUNG

2.1. Geschäftsbedingungen: Maßgeblich für den Auftrag sind in erster Linie die in den jeweils gültigen Anzeigenpreislisten festgelegten Bedingungen und die schriftliche Auftragsbestätigung des Verlages. Diese kann per Post oder per Mail erfolgen. Zusätzlich zum vereinbarten Preis werden 5% amtliche Werbeabgabe und 20% USt. verrechnet. Alle Preisangaben erfolgen in Euro.

2.2. Aufträge über Werbeagenturen: Anzeigenaufträge durch eine Agentur werden in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen. Die Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.

2.3. Ablehnung: Der Verlag behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.

2.4. Rücktritt: Der Auftraggeber hat nur ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund. Die Erklärung des Rücktritts muss spätestens eine Woche vor dem Anzeigenschlusstermin beim Verlag schriftlich eingegangen sein. Bei allen verbindlich zugesagten Vorzugsplätzen einschließlich Umschlagseiten akzeptiert der Verlag keinen Rücktritt aus beim Auftraggeber liegenden Gründen.

DURCHFÜHRUNG DER AUFTRÄGE

3.1. Termin und Platzierung: Für die Durchführung von Einschaltungen an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet. Ausgenommen sind Aufträge, deren Gültigkeit ausdrücklich von der Einhaltung bestimmter Termine oder – bei Bezahlung des im Tarif vorgesehenen Platzierungszuschlages – von einer bestimmten Platzierung abhängig gemacht wird.

3.2. Druckunterlagen: Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Im Falle des Verzuges gilt der Auftrag als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung einer anderen vom Auftraggeber beigestellten Druckunterlage erfolgt oder auch nur Name und Adresse des Auftraggebers eingeschaltet wird. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der Einschaltung.

3.3. Wiedergabe: Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe von Einschaltungen auf Basis der beigestellten Druckunterlagen. Im Falle erheblicher Mängel leistet der Verlag Ersatz in Form einer Ersatzeinschaltung oder, wenn der Zweck der Anzeige durch eine Ersatzeinschaltung nicht mehr erfüllt werden kann, durch Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

3.4. Druckgenehmigung: Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Kostenübernahme durch den Auftraggeber per Post versandt. Probeabzüge per Mail werden kostenfrei übermittelt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Korrekturabzüge innerhalb der genannten Frist mit Freigabevermerk zu genehmigen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

3.5. Reklamationen: Einschaltreklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen des Druckwerkes anerkannt.

3.6. Storno: Eine Zurückziehung oder Änderung des Auftrages muss dem Verlag in schriftlicher Form, spätestens 2 Wochen vor Anzeigenschlusstermin, vorliegen. Eine Manipulationsgebühr bis zu 10% der Einschaltkosten kann in Rechnung gestellt werden.

VERRECHNUNG / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1. Auftragsbestätigung: Der Auftraggeber erhält nach Erteilung des Auftrages eine „Auftragsbestätigung/Rechnung“ zur Überprüfung seiner Daten. Als Rechnung gilt diese, wenn Vorauskasse geleistet wird.

4.2. Skonto: Bei Vorauskasse innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung gewährt der Verlag 3% Skonto auf den Rechnungsbetrag.

4.3. Rechnung: Wird keine Vorauskasse geleistet, wird die Rechnung mit einem Belegexemplar bei Auslieferung des Produktes übermittelt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Faktura ersichtlichen Frist ohne Abzüge zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in der Höhe von 12% p.a. und Mahnspesen von Euro 15,- pro Mahnung berechnet. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn die Einlösung des Schecks gutgebucht wurde.

4.4. Druckunterlagenkosten: Kosten für die Herstellung der Druckunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.5. Reklamation: Rechnungs-Reklamationen werden nur innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt der Rechnung anerkannt.

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